ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG gemäß § 8 Abs. 2 Nds. Straßengesetz
Der Gemeinderat der Gemeinde Müden (Aller) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.10.2025 gemäß§ 8 Nds. Straßengesetz (NStrG) in der Fassung vom 24. September 1980 (Nds. GVBI. 1980, 359) in der derzeit gültigen Fassung die
- Absicht der Einziehung einer Teilfläche der Straße ,,Im Wildgarten" in der Gemeinde Müden (Aller), Ortsteil Gerstenbüttel,
beschlossen.
Anwohner der Teilfläche der Straße ,,Im Wildgarten" sind an die Verwaltung herangetreten zwecks Einziehung des Straßenteils (siehe weiter unten), da dieser keine Verkehrsbedeutung für den allgemeinen Verkehr hätte. Durch die beabsichtigte Einziehung verliert die Teilfläche der Straße ihre Eigenschaft als öffentliche Straße und der Gemeingebrauch erlischt. Etwaige widerrufliche Sondernutzungen entfallen.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Müden (Aller).
Straße: Teilfläche der Straße ,,Im Wildgarten" - MUE/2025/294
Lage: siehe Plananlage
Länge: ca. 95 m
Größe: ca. 490 m2
Grundstück: Gemarkung Dieckhorst, Flur 5, Flurstück 57 (tlw.)
Eigentümer: Gemeinde Müden (Aller)
Straßengruppe: Gemeindestraße(§ 3 Abs. 1 Nr. 3 und § 47 Nr. 1 NStrG)
Straßenart: Ortsstraße
Der geplante Umfang der Einziehung ist auf dem nachfolgenden Planausschnitt dargestellt.
Einwände gegen die beabsichtigte Einziehung der Teilfläche der Straße ,,Im Wildgarten" im Ortsteil Gerstenbüttel können mit Begründung innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung (hier: 01.02.2026) vorzugsweise schriftlich unter der E-Mail-Adresse bauleitplanung@sg-meinersen.de oder postalisch eingereicht werden. Während der allgemeinen Dienststunden können Einwände auch zur Niederschrift bei der Samtgemeinde Meinersen, Hauptstraße 1, 38536 Meinersen, vorgebracht werden.
In Vertretung
Tobias Kruzel