Vorlage - MEI/2010/019  

Betreff: Aufnahme von Flurstücken in den Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Meinersen aus den Gemeindeteilen Meinersen und Ahnsen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:61-20-02
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
01.11.2010 
18. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Meinersen geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
16.12.2010 
20. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Anlagen:
AntragAhrens  
AuszugF-PlanAhrens  
AntragLauenstein  
ÜbersichtsplanLauenstein  
AuszugF-PlanLauenstein  

Beschlussvorschlag:

 

a)      Gemeindeteil Meinersen

 

Für die Flurstücke 5/1, 5/2 und 145/5 der Flur 9, Gemarkung Meinersen, wird keine Aufnahme als „Wohnbaufläche“ in den Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Meinersen beantragt.

 

b)      Gemeindeteil Ahnsen

 

Für das Flurstück 37/2 der Flur 7, Gemarkung Ahnsen, wird keine/eine Aufnahme als „gemischte Baufläche“ in den Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Meinersen beantragt.

 


Sachverhalt:

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

a)      Die Flurstücke haben eine Gesamtbreite von 30 m und lassen damit weder eine sinnvolle Erschließung noch einen vernünftigen Grundstückszuschnitt zu. Es wäre somit die Einbeziehung weiterer (nördlich gelegener) Flächen nötig, die im Eigentum der Kirchengemeinde stehen, von der aber kein entsprechender Antrag vorliegt.

 

Aber selbst wenn das der Fall wäre, sollte man von einer Baulandausweisung in diesem Bereich absehen, da Lärmschutzprobleme aufgrund des nur 150 m betragenden Abstandes zur Ortsumgehung der B 188 vorprogrammiert wären.

 

b)      In der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes (2004) wurde dem damaligen Antrag insoweit entsprochen, als das entlang des „Päser Weges“ eine gemischte Baufläche in einer Bauplatztiefe zur Ausweisung gelangte. Seinerzeit war eine weitere Entwicklung in die freie Landschaft in Richtung Norden nicht erwünscht.

 

Aufgrund der vorhandenen Bebauung und des anliegenden Teilungsentwurfs bleibt zu entscheiden, ob an der damaligen Auffassung festgehalten wird.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Da für die Aufstellung und Fortschreibung des Flächennutzungsplanes die Samtgemeinde Meinersen zuständig ist, entstehen für die Gemeinde Meinersen keine Aufwendungen.

 

 


Anlage/n:

 

Anträge mit Übersichtsplänen

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 AntragAhrens (103 KB)      
Anlage 2 2 AuszugF-PlanAhrens (602 KB)      
Anlage 3 3 AntragLauenstein (29 KB)      
Anlage 4 4 ÜbersichtsplanLauenstein (59 KB)      
Anlage 5 5 AuszugF-PlanLauenstein (540 KB)      
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