Vorlage - MUE/2023/113-01  

Betreff: Zukünftige Wertschöpfung in der Gemeinde Müden (Aller);
hier: Gründung einer Gesellschaft zur Energieerzeugung und/oder zur Beteiligung an Projekten zur Energieerzeugung
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
MUE/2023/113
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
20.06.2024 
Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeinde Müden (Aller) gründet die „den (Aller) Energieprojekte GmbH“.

 

  1. r die Gründungsberatung werden außerplanmäßig Haushaltsmittel in Höhe von 10.000,00 € bereitgestellt.

 

  1. r die Einzahlung des Stammkapitals werden außerplanmäßig investive Haushaltsmittel in Höhe von 25.000,00 € bereitgestellt.

 

 


Sachverhalt:

 

Mit dem Niedersächsischen Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Ertrag (nun: Überschuss) von Windenergieanlagen und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG) wurden die Betätigungsmöglichkeiten von Kommunen gegenüber den bisherigen Regelungen des EEG erweitert. Ziel ist eine Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächen-Photovoltaikanlagen.

 

Vor diesem Hintergrund verfolgt die Gemeinde seit knapp einem Jahr einen ganzheitlichen Ansatz zur Ermittlung und Bewertung der Möglichkeiten und Wege, für eine Umsetzung dieser Zielsetzungen auf dem Gemeindegebiet unter Beachtung der Leistungsfähigkeit und des Bedarfs. Im Rahmen der dazu eingeholten Beratungsleistungen hat sich gezeigt, dass sich für die konkrete Umsetzung von Maßnahmen die Gründung einer GmbH empfiehlt. Diese hat nicht nur die Aufgabe, für die Gemeinde eine Beteiligung an der Entwicklung und Umsetzung von Projekten insbesondere von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sicherzustellen, sondern auch für die Bevölkerung eine Beteiligung zu gewährleisten. Diese Unterstützung kann beispielsweise zugunsten von Vereinen und Institutionen, die auf dem Gebiet der Gemeinde aktiv sind, weitergeben werden.

 

Durch die Gründung einer Gesellschaft werden die Rahmenbedingungen geschaffen, dass Überschussanteile unmittelbar und steueroptimiert und damit effektiv und effizient den Einwohnern nutzbringend zu Gute kommen. Die Gesellschaft ist notwendig, um die Interessenlagen der Gemeinde und ihrer Einwohner zu bündeln und zu koordinieren. Dies nicht begrenzt auf mögliche Pachteinnahmen, sondern auch unter Ausnutzung des größeren Nutzenpotential der Direktvermarktung des erzeugten Stroms.

Der Fokus der Gesellschaft die aus Gründen von Förderbedingungen selbst nicht gemeinnützig sein darf sowie der Gemeinde und ihrer Einwohner liegt darin, möglichst am Überschuss von Freiflächen-Photovoltaikanlagen und am Umweltschutz zu partizipieren. Die vorgeschlagene Gestaltung stellt eine einfache und unkomplizierte Beteiligungsmöglichkeit der Gemeinde und ihrer Einwohner dar.

 

r die konkrete Ausgestaltung der diesen Zielen entsprechenden Satzung sind weitere Beratungsleistungen notwendig, deren Ansatz dem Haushalt hinzuzufügen sind. Für die Gründung der Gesellschaft ist als Investition das Mindeststammkapital zu leisten. Im Rahmen der durch die Gesellschaft vorzunehmende Umsetzung der Ziele sind die Auswahl von Kooperationspartnern und Investoren sowie die Umsetzung eines konkretisierten Investitionsvorhabens zu nennen. Dazu ist eine autarke aber zugleich unter der Aufsicht der Gemeinde stehende Gesellschaft erforderlich, die die Verwaltung entlastet, bei gleichzeitiger Schaffung von schnellen Entscheidungswegen. Hierzu bietet die vorgeschlagene GmbH die aktuell passende Plattform, mit der je nach Fortgang der Umsetzung gegebenen Möglichkeit, sie bei konkretem Bedarf mit anderen Gesellschaftsformen zu kombinieren.

 

Damit dieser Beteiligungsprozess der Gemeinde und ihrer Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergieanlagen und/oder Photovoltaikanalagen eingeleitet wird, ist die Gründung der Gesellschaft mit der dazu erforderlichen Beratung unumgänglich. Es handelt sich um den ersten notwendigen Schritt. Entsprechend der künftigen Entwicklung erhält die Gesellschaft zugleich die Option, sich auf weiteren Geschäftsfeldern zu engagieren, zum Beispiel durch Nutzenkombination von erneuerbaren Energieträgern mit Wärmebedarfsabnehmern oder der Unterstützung von Einwohnern bei deren Umsetzung von entsprechenden Projekten.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die außerplanmäßigen Auszahlungen haben auf den laufenden Haushalt 2024 keine Auswirkungen.


Die Auszahlung für die Gründungsberatung (10.000,00) wird aus dem Kostenträger 2810000 (hier: Wegfall Zuschuss Johannes Gemeinde) gedeckt. Die investive Auszahlung für das Stammkapital (25.000,00) wird aus der Maßnahme Dorfregion Allerperlen (I052351101) finanziert.

 

Aufgrund des frühen Projektstadiums kann noch keine Aussage über mögliche Folgekosten gemacht werden.

 

Beteiligung Fachbereich 20 - Finanzen

Außerplanmäßige Ausgabe

JA

 

 

 

 


Anlage/n:

Keine

Stammbaum:
MUE/2023/113   Zukünftige Wertschöpfung in der Gemeinde Müden (Aller); hier: Beauftragung einer Wirtschaftsberatung   Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales   Beschlussvorlage
MUE/2023/113-01   Zukünftige Wertschöpfung in der Gemeinde Müden (Aller); hier: Gründung einer Gesellschaft zur Energieerzeugung und/oder zur Beteiligung an Projekten zur Energieerzeugung   Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales   Beschlussvorlage
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