Vorlage - MEI/2010/017  

Betreff: Änderung des Bebauungsplanes "Bambergsweg", Gemeindeteil Meinersen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:61-26-01/30
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
01.11.2010 
18. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Meinersen geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
16.12.2010 
20. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

1.       Um den Neubau einer Kinderkrippe im Bereich der Kindertagesstätte „Harlekin“ zu ermöglichen, ist der Bebauungsplan „Bambergsweg“ entsprechend zu ändern.

 

2.       Die bisher als Sondergebiet „Tennishalle“ ausgewiesene und tlw. die südlich angrenzende, nicht bebaubare Fläche, wird durch entsprechende Darstellung einer Wohnbaunutzung zugeführt. Anteilige Planungskosten hat der Grundstückseigentümer zu tragen.

 

3.       Dem Planungskonzept wird zugestimmt, die nach dem BauGB vorgesehenen Verfahrensschritte sind einzuleiten.

 

4.       Haushaltsmittel in entsprechender Höhe sind überplanmäßig zur Verfügung zu stellen.

 

 


Sachverhalt:

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

Auf der Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung wird das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Gifhorn, auf dem Grundstück der Kindertagesstätte „Harlekin“ in Absprache mit der Samtgemeinde Meinersen eine Kinderkrippe erstellen. Dazu muss eine Fläche in Anspruch genommen werden, die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Bambergsweg“ als Versickerungs- und Ausgleichsfläche vorgesehen ist. Die Erteilung einer Baugenehmigung im Wege einer Befreiung hat der Landkreis Gifhorn abgelehnt, so dass eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig ist.

 

Der aus dem Jahre 1995 datierende Bebauungsplan weist weiterhin ein Baufenster für die Errichtung einer Tennishalle aus, weiter südlich eine nicht überbaubare Grundstücksfläche, an die im Westen ein Baufenster für eine Reithalle angrenzt. Die seinerzeitige Planung ist gegenstandslos geworden, der Grundstückseigentümer beabsichtigt, hier 6 – 8 Wohnbaugrundstücke zu schaffen. Anteilige Planungskosten würden von ihm übernommen werden.

 

Das Planungskonzept wird durch das Büro Dr. Schwerdt, Braunschweig, in der Sitzung vorgestellt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen einmalige Aufwendungen, die in der Höhe noch nicht beziffert werden können, dies gilt auch für die anteilige Kostenübernahme durch den begünstigten Grundstückseigentümer.

 


Anlage/n:

 

AntragWohnbauland

Lageplan

Auszug B-Plan „Bambergsweg“

 

 

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