Vorlage - SGM/2010/004  

Betreff: Schaffung einer zukunftssichernden Breitbandstruktur in der Samtgemeinde Meinersen; hier: Übernahme des kommunalen Eigenanteiles im Rahmen von Fördermaßnahmen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 10 90 04
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
18.08.2010 
Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

Die bei Förderung des Breitbandausbaus in den Zuwendungsbescheiden festgelegten kommunalen Eigenanteile von 10 % der wirtschaftlichen Deckungslücke werden von der Samtgemeinde getragen.

 

Diese Mittel werden bei Entstehen außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 

r das Haushaltsjahr 2011 wird im Rahmen der Haushaltsberatungen ein entsprechender noch zu kalkulierender Ansatz eingeplant.

 


Sachverhalt:

 

Im Rahmen von Fördermaßnahmen besteht je nach Mittelverfügbarkeit die Möglichkeit, Zuwendungen für die Breitbandversorgung ländlicher Räume zu erhalten.

 

Ziel dieser Zuwendungen ist es, in mit Breitband unterversorgten Gebieten die Möglichkeit zu schaffen, eine ausreichende Bandbreite von mind. 1.048 Kbit/s sicherzustellen.

 

Derzeit liegt ein positiver Zuwendungsbescheid der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung  und Liegenschaften Braunschweig (GLL) für die Ortschaften Dalldorf der Gemeinde Leiferde und Volkse der Gemeinde Hillerse vor.

 

Weitere Förderanträge konnten aufgrund überzeichneter Fördermittel nicht gestellt werden. Es wird jedoch erwartet, dass in Zukunft aufgrund der wirtschaftlichen Notwendigkeit einer ausreichenden Breitbandversorgung weitere Fördermöglichkeiten folgen werden.

 

Als unterversorgt im Rahmen bestehender Förderrichtlinien gelten Gebiete mit einer Versorgung von unter 1.048 Kbit/s.

 

r die Inanspruchnahme einer evtl. Förderung ist seitens der Samtgemeinde für unterversorgte Gebiete beim Breitband-Kompetenz-Zentrum ein sog. Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren zu veranlassen.

 

Im Rahmen dieses Verfahrens wird Telekommunikationsunternehmen die Möglichkeit gegeben, ein Angebot für die Erstellung der ausreichenden Breitbandversorgung abzugeben.

 

In diesem Angebot hat das Telekommunikationsunternehmen u. a. nachprüfbar anzugeben, wie hoch die für das Unternehmen bestehende wirtschaftliche Deckungslücke bei Umsetzung der Maßnahme ist. D. h. wie hoch ist der Anteil der Investitionssumme, der nicht durch im Vorgriff zu berechnende Vertragsabschlüsse oder Vertragsänderungen gedeckt werden kann.

 

Diese wirtschaftliche Deckungslücke ist zu 90 % förderungsfähig. Ein Anteil von 10 % ist als kommunaler Eigenanteil vorgesehen. Förderanträge sind bei der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL) in Braunschweig zu stellen.

 

Nach Absprache der Hauptverwaltungsbeamten auf Landkreisebene werden in den meisten Gebietseinheiten die kommunalen Eigenanteile für die Erstellung einer ausreichenden Breitbandversorgung anstelle von den Gemeinden von den Samtgemeinden übernommen. Dies soll hier ebenfalls so umgesetzt werden.

 

Dies erscheint sinnvoll, da die Planungen der Telekommunikationsunternehmen gemeindeübergreifend nach technischen Gesichtspunkten erfolgen. Eine korrekte Aufschlüsselung der Eigenanteile auf die betroffenen Gemeinden ließe sich nur mit geeigneten Kennzahlen und aufgrund der technischen Umsetzung bzw. der vor Ort vorhandenen, teilweise unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten, nur mit sehr großem Aufwand durchführen.

 

Weiterhin besteht ein großes Interesse der Samtgemeinde daran, für das gesamte Samtgemeindegebiet eine ausreichende Breitbandinfrastruktur zur Verfügung zu stellen.

 

Finanzielle Auswirkungen / Kosten / Folgekosten

Finanzielle Auswirkungen:

 

r den erforderlichen Eigenanteil entstehen Auszahlungen, die im Rahmen des Nachtragshaushaltes einzuplanen sind. Aktuell liegt ein Förderbescheid für die Ortsteile Dalldorf und Volkse vor. Der kommunale Eigenanteil beläuft sich auf eine Höhe von 9.895,60 Euro.

 

Weitere Förderbescheide liegen nicht vor bzw. sind mangels Fördermittel nicht zu erwarten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung wieder Mittel zur Verfügung gestellt werden, so dass weitere Antragstellungen möglich werden.

 

r die künftigen Haushaltsjahre entstehen keine Folgekosten aufgrund von Abschreibungen oder Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsaufwendungen.

 


Anlage/n:

 

Stammbaum:
SGM/2010/004   Schaffung einer zukunftssichernden Breitbandstruktur in der Samtgemeinde Meinersen; hier: Übernahme des kommunalen Eigenanteiles im Rahmen von Fördermaßnahmen   Fachbereich 30 - Ordnung   Beschlussvorlage
SGM/2010/004-01   Schaffung einer zukunftssichernden Breitbandstruktur in der Samtgemeinde Meinersen; hier: Übernahme des kommunalen Eigenanteiles im Rahmen von Fördermaßnahmen   Fachbereich 30 - Ordnung   Beschlussvorlage
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