Vorlage - MEI/2024/203  

Betreff: Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:111.0000.04.02.05
Beratungsfolge:
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
11.06.2024 
Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen      
Anlagen:
Rechtsgrundlage  

Sachverhalt:

Hinweis: Aufgrund des Sitzverlustes von Frau Isabel Neubert zum 01.05.2024 geht der Sitz zum 01.05.2024 auf Herrn Carsten Schaffhauser als Ersatzperson über.

 

Das Ratsmitglied Carsten Schaffhauser wird vom Bürgermeister der Gemeinde Meinersen verpflichtet, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

 

Gemäß § 54 NKomVG i. V. m. § 43 NKomVG wird das neue Mitglied des Gemeinderates vom Bürgermeister förmlich verpflichtet, seine Aufgaben unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

 

Insbesondere erfolgt ein Hinweis auf die Pflichten gemäß §§ 40-42 NKomVG.

 

Die Verpflichtung kann

 

a)      entweder per Handschlag

 

oder

 

b)      dadurch abgegeben werden, dass das Ratsmitglied die Verpflichtung, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten, dem Vorsitzenden nachspricht.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rechtsgrundlage (22 KB)      
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