Vorlage - LEI/2024/176  

Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Leiferde-West"
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60 - Mi
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Leiferde Vorberatung
Gemeinderat Leiferde Entscheidung
06.06.2024 
Sitzung des Rates der Gemeinde Leiferde ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Solarpark Leiferde-West_Abgrenzung  

Beschlussvorschlag:

 

 

1. Unter der Voraussetzung der Kostenübernahme durch die Vorhabenträgerin wird dem Antrag auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zugestimmt und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Leiferde - West“ aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den in der Anlage dargestellten Plangeltungsbereiches beschlossen. Mit dem Vorhabenträger wird ein Durchführungsvertrag geschlossen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte nach dem BauGB einzuleiten.

 

3. Die Gemeinde Leiferde beantragt bei der Samtgemeinde Meinersen die Aufnahme dieser Fläche in Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Meinersen als sonstiges Sondergebiet für Freiflächen-Photovoltaik.

 

4. Den Auftrag für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens erhält das Planungsbüro Dr.-Ing. W. Schwerdt, Waisenhausdamm 7, 38100 Braunschweig.

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die Solizer Deutschland GmbH aus Hamburg ist an die Gemeinde Leiferde herangetreten zwecks Ausweisung/ Ansiedlung eines Solarparks in der Gemarkung Leiferde.

Der Antragsteller plant westlich der bebauten Ortslage von Leiferde die Errichtung großflächiger Freiflächenphotovoltaikanlagen auf den als Ackerflächen genutzten Flurstücken 60, 61, 62, 115 der Flur 1 und 5/1, 23/4, 25 und 191/4 der Flur 9 in der Gemarkung Leiferde auf 34,52 ha.

Der Flächennutzungsplan enthält für den beantragten Bereich keine Festsetzungen, im regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) sind die Vorhabenflächen als Vorbehaltsflächen für Landwirtschaft und teilweise für Sandabbau ausgewiesen und einer anderen Nutzung grds. abwägungszugänglich.

Für die Realisierung des Vorhabens ist die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Verwaltungsseitig wird das Instrument des „Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes“ gemäß § 12 BauGB vorgeschlagen, sodass insoweit nur das abgestimmte Vorhaben verwirklicht werden kann. Dazu notwendig ist im weiteren Verlauf die Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplans sowie eines Durchführungsvertrags, über die noch gesondert abgestimmt werden muss. Dahingehend regelt der aufzustellende Durchführungsvertrag u.a. die Kostenübernahme durch die Vorhabenträgerin. Im Durchführungsvertrag ist auch die mögliche Wertschöpfung der Gemeinde bzw. Gemeindebevölkerung zu regeln.

Das Projekt wurde dem Gemeinderat bereits am 14.03.2023 vorgestellt.

Im Vorfeld dazu erfolgte ein Grundsatzbeschluss der Samtgemeinde Meinersen, dass „jede Mitgliedsgemeinde die Möglichkeit erhalten soll, über die Anpassung des Flächennutzungsplanes 50 ha für Freifläche-Photovoltaikanlagen auf ihrem Gebiet ausweisen zu können“. Im Übrigen wird auf die Beschlussvorlage SGM/2023/151 verwiesen.

Im Vorfeld hatte die Gemeinde Leiferde darüber hinaus bereits einen Kriterienkatalog für Freiflächenphotovoltaik beschlossen. Diese Eckwerte werden im Rahmen des verbindlichen Bauleitplanverfahrens berücksichtigt. LEI/2023/128

 

Aufgrund der Feststellung, dass die bisherigen Gespräche, die Herangehensweise des Projektierers und die Vorstellung des Projektes überzeugt haben und darüber hinaus bis heute keine anderen Projektierer an die Gemeinde Leiferde herangetreten sind, könnte mit Realisierung des Projektes ein „Beitrag“ zur Energiewende geleistet werden.

Nach Fassung des Aufstellungsbeschlusses ist im weiteren Bauleitplanverfahren eine öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung vorgesehen.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens entstehenden Kosten übernimmt der Vorhabenträger.

 

 


Anlage/n:

 

Gebietsabgrenzung Plangeltungsbereich

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Solarpark Leiferde-West_Abgrenzung (557 KB)      
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