Vorlage - SGM/2024/259  

Betreff: Kita Meinersen-Nord
hier: Zusätzliche Außenspielfläche
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:364.0000.03
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Integration Vorberatung
23.05.2024 
Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Soziales und Integration ungeändert beschlossen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
13.06.2024 
Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

1. Das Außengelände der Kita Meinersen-Nord wird um eine Fläche von 1.000 m² erweitert.

 

2. Der bestehende Pachtvertrag mit dem Pächter über die Gesamtfläche von 2.500 m² wird um die v. g. Teilfläche ordentlich gekündigt. Der Pachtvertrag wird entsprechend angepasst.

 

3. Bereitstellung der zusätzlichen Haushaltsmittel in Höhe von 47.000 € über den Nachtragshaushaltsplan 2025 incl. der Kosten für den Zaun usw.

 

4. Planung der Ausgestaltung des zusätzlichen Geländes (Fahrzeugbereich & „Rauf- und Rangel-Bereich“ & Schattenbäume) und Erstellung einer entsprechenden Kostenschätzung.

 

 


Sachverhalt:

 

Um den Rechtsanspruch auch zukünftig nach der zu erwartenden Anhebung auf 6 h erfüllen zu können, müssen in Meinersen weitere Kindergartenplätze geschaffen werden. In der Kita Meinersen-Nord sind durch die Doppelnutzung eines Gruppenraumes durch eine Vormittags- und ab mittags durch eine Nachmittagsgruppe die v. g. 6 h nicht zu gewährleisten. Die Nachmittagsgruppe müsste wegfallen. Bisher wurde daher mit dem Gedanken eines Anbaus gespielt. Aus Kostengründen und der nicht vollumfänglich ausgeschöpften Krippenplätze wurde nunmehr am 09.04.2024 der Beschluss zur Umwandlung einer der beiden Krippengruppen in der Kita Meinersen-Süd gefasst. Dadurch wären Fördermittel zu erstatten. Diese Summe ist jedoch bedeutend geringer als ein Anbau. Der diesjährige Bedarf an Kindergartenplätzen in der Gemeinde Meinersen kann jedoch entgegen der bisherigen Annahmen aufgrund der diesjährigen Anmeldesituation erfüllt werden. Zum nächsten Jahr soll jedoch die Umwandlung von Krippe zur Kindergartengruppe auf jeden Fall erfolgen, denn die Wahrscheinlichkeit für eine Anhebung des Rechtsanspruches und dadurch Wegfall der Nachmittagsgruppe besteht nach wie vor.

 

r die Kita Meinersen-Nord soll jedoch das Außengelände vergrößert werden. Auf dem zusätzlichen Außenbereich soll eine Fläche für Fahrzeuge und ein „Rauf- und Rangel-Bereich“ incl. Bolzplatz geschaffen werden. Das Gelände hinter der Kita Meinersen-Nord (insg. 2.500 m²) befindet sich im Eigentum der Samtgemeinde Meinersen. Es ist aktuell als Ackerfläche verpachtet. Lt. Auszug aus dem Pachtvertrag § 9 Abs. 4 ist eine sofortige Kündigung durch den Verpächter ohne jeglichen Ersatzanspruch des Pächters ohne Einhaltung von Kündigungsfristen möglich und zulässig, wenn das Pachtland als Erweiterungsfläche, Bauland, Tauschfche oder anderweitig für eigene Zwecke der Samtgemeinde Meinersen benötigt wird. Ein Pachtjahr läuft vom 01.10. bis 30.09. eines Jahres, eine ordentliche Kündigung ist bis spätestens 3 Monate vor Ablauf des Pachtjahres möglich.

 

r eine Erweiterung des Außengeländes im oben genannten Umfang, sind 1.000 m² ausreichend.

 

Aus Gründen der Fairness gegenüber dem Pächter sollte aus Sicht des Fachbereiches die Nutzung der Ackerfläche bis zur Ernte in 2025 gestattet werden, um das Land nicht brach liegen zu lassen (Unkraut, etc.). Es wird daher vorgeschlagen, den Pachtvertrag um die Teilfläche von 1.000 m² ordentlich zum 30.09.2025 (Kündigungsfrist spätestens 30.06.2025) zu kündigen.

 

Die Kosten für die Raseneinsaat und Zaunaufstellung und alle weiteren Vorbereitungsarbeiten belaufen sich laut Kostenschätzung des Gebäudemanagements auf folgende Summe:

 

Vermessung      2.000 €

Ebnen und Rasensaat    5.000 €

Doppelstabmattenzaun ca. 200 m 30.000 €

Ein Tor vom Weg aus     5.000 €

Ein Tor zum Kita-Gelände           5.000 €

Gesamtkostenschätzung  47.000 €

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Mehrkosten i. H. von 47.000 €r 2025 werden über den Nachtragshaushaltsplan 2025 eingestellt.

 

 

 


Anlage/n:

Keine

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