Vorlage - SGM/2024/258
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Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Es handelt sich dabei um Sonderbauflächen „Photovoltaik“ und eine gewerbliche Baufläche. Der räumliche Geltungsbereich der Änderungsflächen ist den anliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger der öffentlichen Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Sachverhalt:
Die Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Meinersen wird erforderlich um die Darstellung des wirksamen Plans den konkreten Absichten zur Errichtung von gewerblichen Bauflächen und Freiflächen-Photovoltaikanlagen anzupassen und planerisch abzustimmen.
Sonderbaufläche „Photovoltaik“
Mit Bezug auf den Grundsatzbeschluss des Samtgemeinderates für zukünftige Flächennutzungsplanänderungen hinsichtlich der Ausweisung von Freiflächen – Photovoltaik – Anlagen (SGM-2023-151)
https://www.sg-meinersen.de/buergerinfosystem/vo020.asp?VOLFDNR=5428
haben die Mitgliedsgemeinden im Rahmen ihrer Planungshoheit die Gespräche mit Projektieren intensiviert und beschlossen, für die im angefügten Entwurfsplan dargestellten Flächen die Aufnahme in den Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Meinersen zu beantragen.
Für die Flächenfindung haben die Projektierer die Handlungsempfehlungen zustimmend zur Kenntnis genommen und unter Berücksichtigung verschiedener Ausschlussmerkmale und des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP 2008) sowie der Vorprägung der Landwirtschaft geeignete Flächen identifiziert.
Auf der nachfolgenden Planungsebene werden in der jeweiligen Gemeinde vorhabenbezogene Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und Durchführungsvereinbarungen mit den Projektierern geschlossen. Dabei werden dann auch abschließende Aussagen und Festlegungen zur Nutzung der Flächen durch abschließende Festsetzungen in den jeweiligen Plänen auf Grundlage der konkreten Rahmenbedingungen und einer Anlagenbeschreibung erfolgen.
Gewerbliche Baufläche
Am westlichen Rand der bebauten Ortslage von Leiferde , südlich der Straße „Zum Wohlenberg“ und westlich des Gewerbegebietes „Zum Wohlenberg II“ sollen rund 4,22 ha als gewerbliche Baufläche ausgewiesen werden. Der Gemeinderat Leiferde hat für diese Fläche die Weiterentwicklung des Gewerbegebietes und die Beantragung zur Aufnahme in den Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Meinersen beschlossen.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | JA |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Der Samtgemeinde Meinersen entstehen durch die Änderungen des Flächennutzungsplanes keine Kosten, da diese gegenüber den Vorhabenträgern geltend gemacht werden. Entsprechende Kostenübernahmeerklärungen werden verwaltungsseitig eingeholt. Lediglich für die gewerbliche Baufläche in Leiferde trägt die Samtgemeinde Meinersen anteilige Bauleitplanungskosten.
Anlage/n:
Begründung
Geltungsbereiche
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Begründung_3-1_4-1_Änd PV FNP SG Meinersen (1923 KB) | ||||
2 | FNP-42Änd (PV)_Planzeichenerklärung (237 KB) | ||||
3 | 2024-05-22 FNP-42Änd (PV) Abgrenzung (802 KB) | ||||
4 | 2024-05-22 FNP-42Änd (PV) Hillerse-Volkse (458 KB) | ||||
5 | FNP-42Änd (PV) Leiferde (608 KB) | ||||
6 | FNP-42Änd (PV) Meinersen (523 KB) | ||||
7 | FNP-42Änd (PV) Meinersen-Ohof (580 KB) | ||||
8 | FNP-42Änd (PV) Müden (Aller)-Hahnenhorn (294 KB) |