Vorlage - MUE/2024/180-01  

Betreff: Neuherstellung eines Radweges an der L 299
Hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
MUE/2024/180
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
23.04.2024 
Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

Es werden überplanmäßige Mittel auf dem Kostenträger Infrastruktur I052154102 in Höhe von 200.000,00   zur Verfügung gestellt.

Zur Deckung der fehlenden Haushaltsmittel in Höhe von 200.000,00 werden die verfügbaren Haushaltsmittel auf dem Kostenträger I 052354102 Neuherstellung Straße in Gilde herangezogen.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die Baumaßnahme nähert sich dem Abschluss und Endabrechnung.

Die Haushaltssituation stellt sich wie folgt dar:

Verfügbare Haushaltsmittel aktueller Stand 17.04.2024 233.893,81 €

Es sind noch folgende Zahlungen zu leisten:

 

Schlusszahlung an Firma EUROVIA

235.338,21 € 

Bepflanzungsarbeiten Blänke

        9.648,52 €

Schlusszahlung Ing. Büro Kepper

ca. 15.000,00 €

Bestandsvermessung

ca. 1.000,00 €

Installation Leitplanken

ca. 30.000,00 €

Restabwicklung Grunderwerb

ca. 15.000,00 €

Zahlung Ablösekosten an LK Gifhorn

113.800,00 €

Summe

419.786,73

Fehlbetrag

185.892,92

 

 

Die Mehraufwendungen im Zuge der Bauausführung sind wie folgt zu begründen:

Grundlage der Kalkulation des Haushaltsansatzes und Beantragung der Fördermittel war die Kostenberechnung des Ingenieurbüros Kepper vom 23.03.2022. Diese muss durch allgemein bekannte Steigerung der Lohn- und Materialkosten aktualisiert werden. Die Ausschreibung mit anschließender Auftragsvergabe der Bauleistungen fand erst ein Jahr später im März 2023 statt.

In der anfänglichen Kostenkalkulation waren die zusätzlichen Aufwendungen für den Neubau von Beregnungsbrunnen und Beregnungsleitungen nicht enthalten diese wurden im Zusammenhang mit dem Grunderwerb von den Eigentümern zwingend gefordert.

Die Straßenbauverwaltung in Wolfenbüttel forderte zum Schutz der vorhandenen Bäume eine weitere Verschiebung der Trassenführung für den Radweg. Auch das verursachte zusätzliche Kosten des Grunderwerbs und auch höhere Baukosten hier: Umfangreichere Anarbeitung des Wegeseitenraumes (Erhöhung des Flächenanteiles) und Ausführung längerer Verrohrungen vorhandener Entwässerungsgräben.

Ebenfalls forderte die Straßenbauverwaltung in Wolfenbüttel die Installation passiver Schutzeinrichtungen (Leitplanken) auch zur zwangsläufigen Führung des Radfahrerverkehrs (Verhinderung von Abkürzungen über den direkten Kreuzungsbereich).

Etwa in Höhe des Wirtschaftsweges „Nedderwiesenweg“ wurden sehr ungünstige Untergrundverhältnisse angetroffen. Auch befindet sich hier der Tiefpunkt des gesamten Areals, was bei längeren Niederschlagsereignissen regelmäßig zu einer lang anhaltenden Vernässung führt. Um hierfür eine Entlastung zu schaffen, wurden beidseitig des Radweges im betreffenden Teilabschnitt zusätzlich Drainageleitungen mit Anbindung an den Vorflutgraben verlegt. Außerdem wurde durch zusätzlichen Einbau von Schottermaterial der Radweg erhöht gebaut, um die ungünstigen  Verhältnisse zu mindern.

Die schlechte Bausubstanz der Kreisstraße machte es erforderlich, dass im Zuge der geplanten Verbreiterung der Kreisstraße zur Installation einer Querungshilfe weitere Teile des Altbestandes außerplanmäßig erneuert werden müssen. Gemäß Vereinbarung mit dem Landkreis Gifhorn hat sich die Gemeinde Müden (Aller) verpflichtet, auch diesen Mehraufwand zu tragen. Außerplanmäßig war auch eine Verbesserung des Baugrundes zur Erhöhung/Sicherstellung erforderlicher Trageigenschaften der Fahrbahn notwendig.

 

Ergänzender Hinweis:

Der Gemeinde entstehen keine zusätzlichen Kosten durch die Bauzeitenverlängerung. Die Bauzeitenverlängerung ist den lang anhaltenden Regenverhältnissen geschuldet. Außerdem hatte man anfänglich versucht, durch Ampelregelung an der Kreisstraße die Arbeiten umzusetzen. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse war unter Beibehaltung des Durchgangsverkehrs ein effektives  gefahrloses Arbeiten nur schwer möglich. Die später vollzogene Vollsperrung hat wesentlich zu einem schnellerem Arbeitsergebnis geführt.

Die von der Firma Eurovia in einem Teilbereich wieder entfernte Asphalttragschicht geht nicht zur Kostenlast der Gemeinde Müden (Aller).  

Die Verwaltung wird einen Antrag an den Zuwendungsgeber (NBank) auf eine Erhöhung der Zuwendungssumme richten. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Nach aktueller Mitteilung stehen derzeit keine zusätzlichen Fördermittel zur Verfügung. Bislang wurde der Gemeinde Müden (Aller) eine Förderung in Höhe von 90 % der zuwendungsfähigen Kosten zugesichert. 

 

Zur Deckung des Mehraufwandes sollten die verfügbaren Haushaltsmittel des Kostenträgers  I 052354102 (Neuherstellung Straße in Gilde) herangezogen werden. Hier ist der aktuelle Stand, dass die Straßenbauverwaltung Wolfenbüttel der Verwaltung mitgeteilt hat, dass eine Förderung der Straßenbaumaßnahme im Grunde möglich ist. Hierzu wären die vollständigen Planunterlagen und Kostenermittlungen etc. bis spätestens zum 30.09.2024 einzureichen. Eine bauliche Umsetzung wäre frühestens in 2025 möglich. Damit stünden die bereits in 2024 vorgehaltenen Mittel „anderweitig“ zur Verfügung bzw. könnten zur Deckung des Mehraufwandes für den Radweg verwendet werden.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei Realisierung der Maßnahme entstehen überplanmäßig Auszahlungen in Höhe von insgesamt 200.000,00 , welche im Finanzhaushalt unter dem Kostenträger 5410000 im Haushaltsjahr 2024 unter I052154102 zu veranschlagen sind.

Im Rahmen der Eigentumsübertragung an das Land Niedersachsen liegt eine unentgeltliche Vermögensübertragung an den Baulastträger vor. Diese Übertragung ist im Ergebnishaushalt erfolgsneutral (bilanzielle Umbuchung AIB gegen Eigenkapital).

Der Finanzhaushalt wird in Höhe des Eigenanteils belastet. Da die Maßnahme mit 90 % gefördert wird, verbleibt ein Eigenanteil von 10 % für die Gemeinde.  

 

 

Beteiligung Fachbereich 20 - Finanzen

Überplanmäßige Ausgabe

JA

Außerplanmäßige Ausgabe

NEIN

 


Anlage/n:

 

Stammbaum:
MUE/2024/180   Neuherstellung eines Radweges an der L 299 Hier: Unterzeichnung einer Vereinbarung mit den Straßenbaulastträgern Land Niedersachsen, vertreten durch das NLStBV, Geschäftsbereich Wolfenbüttel, und dem Landkreis Gifhorn   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
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