Vorlage - MUE/2023/106-02
|
|
Beschlussvorschlag:
Die Erneuerung des Bürgerhauses Müden (Aller) wird in der Ausführungsvariante ______ ausgeführt.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 08. April 2024 hat das Amt für regionale Landesentwicklung den Antrag auf Förderung für die Erneuerung des Bürgerhauses bewilligt. Vorbehaltlich der endgültigen Festsetzung der Zuwendungshöhe, wird eine Zuwendung in Höhe von 41,67 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 500.000,00 €, erfolgen. Ein Abschluss der Maßnahme ist bis zum 30.04.2025 nötig.
Des Weiteren wurde das Schadengutachten des Gebäudes fertiggestellt. Dieses wurde vom Planungsbüro ausgewertet und der Sanierungsplan entsprechend angepasst.
In einem nächsten Schritt wurden vom Planungsbüro vier Varianten erstellt, um die Sanierung des Bürgerhauses, möglichst mit den im Förderantrag skizzierten Vorhaben zur zukünftigen Nutzbarkeit des Gebäudes, zu verbinden.
Folgende Varianten liegen zur Entscheidung vor:
1. Variante – Teilsanierung, hohe Priorität nach Gutachten, ohne Umbau
Fachwerkarbeiten | 175.000,00 € |
Fenstersanierung | 85.000,00 € |
Innenputzarbeiten Außenwände | 190.000,00 € |
Wartungsarbeiten | 30.000,00 € |
Umbauarbeiten | 0,00 € |
Holzschutzmaßnahmen Dach-/Deckenverband | 20.000,00 € |
Gesamtsumme Brutto | 500.000,00 € |
Die Sanierung enthält die wichtigsten Sanierungsmaßnahmen, die kurzfristig durchzuführen sind. Der Erhalt der Fördermittel wäre fraglich.
2. Variante – Teilsanierung mit kleiner Umbauvariante gemäß Förderbescheid
Fachwerkarbeiten | 221.221,00 € |
Fenstersanierung | 111.562,50 € |
Innenputzarbeiten Außenwände | 289.534,59 € |
Wartungsarbeiten | 22.312,50 € |
Umbauarbeiten | 555.369,41 € |
Holzschutzmaßnahmen Dach-/Deckenverband | 0,00 € |
Gesamtsumme Brutto | 1.200.000,00 € |
Die prioritären Sanierungsmaßnahmen sind enthalten. Der Förderantrag basiert auf dieser Variante, entsprechend ist der Erhalt der maximalen Fördersumme möglich.
3. Variante – Komplettsanierung nach Priorität ohne Umbaumaßnahmen
Fachwerkarbeiten | 518.721,00 € |
Fenstersanierung | 130.156,25 € |
Innenputzarbeiten Außenwände | 289.534,24 € |
Wartungsarbeiten | 22.312,50 € |
Umbauarbeiten | 0,00 € |
Holzschutzmaßnahmen Dach-/Deckenverband | 227.587,50 € |
Gesamtsumme Brutto | 1.188.311,49 € |
Diese Komplettsanierung kann über mehrere Jahre gestreckt werden. Der Erhalt der Fördermittel wäre fraglich.
4. Variante – Komplettsanierung und Umbau mit vollständiger OG-Nutzung (Aufzug)
Fachwerkarbeiten | 430.066,00 € |
Fenstersanierung | 141.312,50 € |
Innenputzarbeiten Außenwände | 349.034,24 € |
Wartungsarbeiten | 22.312,50 € |
Umbauarbeiten | 1.342.171,26 € |
Holzschutzmaßnahmen Dach-/Deckenverband | 185.937,50 € |
Gesamtsumme Brutto | 2.470.834,00 € |
Die Komplettsanierung kann über mehrere Jahre gestreckt werden. Die Barrierefreiheit des Obergeschosses wäre durch den Anbau eines Aufzuges gewährleistet. Die Arbeiten gehen über den Förderantrag hinaus, entsprechend ist der Erhalt der maximalen Fördersumme möglich.
Eine Prüfung hat ergeben, dass kurzfristig keine weiteren Fördermittel zur Sanierung des Bürgerhauses beantragt werden können.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
|
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen sind abhängig vom Beschluss.
Im Haushalt 2024 stehen 1.200.000,00 € (I-Nr. I052411101) für die Sanierung des Bürgerhauses zur Verfügung. Diesen Kosten stehen voraussichtlich Fördermittel in Höhe von 500.000 € gegenüber. Der Ergebnishaushalt wird durch die jährliche Abschreibung belastet und durch die parallele Auflösung des Sonderpostens, in Höhe der Fördermittel, entlastet.
Anlage/n:
Keine
|