Vorlage - SGM/2024/251
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Beschlussvorschlag:
1. Einführung weiterer Beitragsstufen auf insg. 19 Stufen gemäß Anlage. Dabei „nur“ noch Darstellung des jeweiligen Stundenbetrages.
2. Absenkung des Differenzbetrages zwischen den Beitragsstufen auf 5.000 €. Gleichzeitig Einfügen von Zwischenstufen zur Angleichung an die Beitragsstaffelung der Stadt Gifhorn gemäß Anlage.
3. Aussetzung der Anpassung um den Verbraucherpreisindex bis zum 31.07.2027.
4. Festschreibung der Pauschale für über 8-Stunden-Betreuung der ü3-Kinder und der Schulkinder auf das aktuelle Niveau. Wiedereinsetzung der Anpassung um den Verbraucherpreisindex zum 01.08.2027 wie bisher (siehe auch Nr. 3).
5. Übernahme der exakten Beträge der Stadt Gifhorn zum Zeitpunkt der zweiten Erhöhung in Gifhorn zum 01.08.2026, um die angestrebte Einheitlichkeit der Kitabeiträge im Landkreis Gifhorn zu erreichen.
Sachverhalt:
Der Samtgemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.03.2002 den Grundsatzbeschluss gefasst, dass die Verwaltung jeweils zum 01.08. (Beginn des Kitajahres) die Elternbeiträge um den jeweiligen Verbraucherpreisindex für Deutschland anpasst. Als Berechnungsgröße ist hierbei der durchschnittliche Preisindex des Vorjahres zugrunde zu legen. Sollte der Preisindex unterhalb von 1 % liegen, wird keine Anpassung der Elternbeiträge im betreffenden Kitajahr vorgenommen.
Nunmehr haben sich die HVBs bzw. der AK Soziales mit dem Thema einheitliche Beitragsstaffel beschäftigt. Die Beitragsstaffel der Samtgemeinde Meinersen soll an die neue ab 01.08.2024 gültige Beitragsstaffel der Stadt Gifhorn angepasst werden. Die Stadt führt neben der Beitragsanhebung zusätzlich auch weitere Beitragsstufen ein. Die höchste Stufe wurde dabei seitens der Verwaltung ab 95.000 € gefasst – der Differenzbetrag zwischen den einzelnen Stufen beträgt dabei 5.000 €. Auf Wunsch der Politik wurden zwei weitere Stufen hinzugefügt: 100.000 – 110.000 € und 110.000 – 120.000 € (Differenz 10.000 €).
Die Beiträge der Samtgemeinde Meinersen befinden sich bereits auf bzw. über dem Niveau der Stadt Gifhorn. Eine vage Gleichheit erfolgt erst ab der zweiten geplanten Anpassung der Stadt Gifhorn zum Kitajahr 2026/27 (ab 01.08.2026).
Aus diesem Grund werden die Beiträge der Stadt Gifhorn nicht übernommen, jedoch die Übernahme der Anzahl der Beitragsstufen (neu: 19 Stufen, aktuell: 10 Stufen) und der Abstandsbetrag von 5.000 € (aktuell: 7.000 €).
Die Verwaltung schlägt vor, die Beitragsstufen der Samtgemeinde Meinersen auf einen Differenzbetrag von 5.000 € zurückzuführen (aktuell seit ein paar Jahren 7.000 €, davor waren es 5.000 €) und um weitere Stufen bis 120.000 € analog zur Stadt Gifhorn zu ergänzen (incl. höherem Differenzbetrag der beiden höchsten Stufen). Dazu müssen Stufen dazwischen eingefügt werden, die Beiträge werden vermittelt. Es wird vorgeschlagen, für die neuen zusätzlichen Stufen die Beträge der Stadt Gifhorn ab 2026/27 zu übernehmen, da ab diesem Zeitpunkt ca. das Niveau der Stadt bei den übrigen Stufen erreicht wird.
Weiterhin wird vorgeschlagen – wie bei der Stadt Gifhorn – nur noch die Stundenbeträge in der Beitragsstaffel der Samtgemeinde anzugeben. Diese können dann eigenständig mit der individuellen Betreuungszeit multipliziert werden.
Die Pauschale bei den 3jährigen, die über 8 Stunden täglich betreut werden und die Beträge für Schulkindbetreuung werden auf dem aktuellen Niveau - bis zur Wiedereinsetzung der Anpassung um den Verbraucherpreisindex ab dem Kitajahr 2027/28 (01.08.2027) - festgeschrieben.
Der durchschnittliche Verbraucherpreisindex für Deutschland für das Jahr 2023 beträgt 5,9 %. Eine Anpassung der Elternbeiträge für die Kindertagesstätten der Samtgemeinde Meinersen wäre daher zum 01.08.2024 gemäß aktuell gültigem Beschluss vorzunehmen. Aufgrund des höheren Beitragsniveaus gegenüber der angestrebten Höhe der Stadt Gifhorn, wird auf die Anpassung um den Verbraucherpreisindex verzichtet und bis zum 31.07.2027 ausgesetzt.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | JA |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Die Elternbeiträge werden von den einzelnen Trägern (Deutsches Rotes Kreuz, ev.-luth. Kindertagesstättenverband Gifhorn) vereinnahmt. Mehreinnahmen (höhere Beträge durch die Einführung weiterer Stufen über 76.000 €) wirken sich somit positiv auf den zu erwartenden Defizitausgleich aus.
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Anlagen: | |||||
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1 | Beitragsstaffel ab 01.08.2024 (102 KB) |