Vorlage - LEI/2024/159  

Betreff: Straßenbeleuchtung Leiferde, Zustand der Beleuchtungsanlage und Verbesserung der Funktionsfähigkeit, weiteres Vorgehen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60 - Mi
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Leiferde Vorberatung
04.03.2024 
Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Leiferde geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Leiferde Vorberatung
Gemeinderat Leiferde Entscheidung
14.03.2024 
Sitzung des Rates der Gemeinde Leiferde geändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

  1. Das Beleuchtungskabel ist straßenzugsweise, in Zusammenarbeit mit dem Glasfaserunternehmen, zu erneuern. Die Lichtpunkte sind dabei auf das erforderliche Maß, durch Aufstellen von zusätzlichen Beleuchtungsmasten mit LED-Aufsatzleuchten, zu verdichten. Mit dem Glasfaser- bzw. dem beauftragten Tiefbauunternehmen sind entsprechende Leistungsbestandteile zu vereinbaren. Die Straßen, in denen das Beleuchtungskabel zu erneuern ist, werden von der Verwaltung, in Abhängigkeit von der Ausbauplanung des Glasfaserunternehmens, des geschätzten Alters der Anlage und der Reparaturanfälligkeit der letzten Jahre bestimmt. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Rahmen des Nachtragshaushaltes der Gemeinde Leiferde zur Verfügung gestellt. Die Anlieger werden gemäß Satzung, je nach Grad der Verbesserung der Beleuchtungsanlage, zu Beiträgen herangezogen. 

 

oder

 

  1. Die Komplette Beleuchtungsanlage (Erdkabel + Mast + LED-Aufsatzleuchte, wenn erforderlich) ist straßenzugsweise zu erneuern. Die Lichtpunkte sind dabei gegenüber dem Bestand, auf das erforderliche Maß zu verdichten. Abgängige bzw. sich im schlechten Zustand befindlichen Gehwege sind im Rahmen der Erneuerung/Verbesserung (Erneuerung der Pflasterflächen und Herstellung eines ordnungsgemäßen Unterbaus) ebenfalls neu herzustellen. Die Straßen, in denen die Beleuchtungsanlage zu erneuern ist, werden von der Verwaltung, in Abhängigkeit vom geschätzten Alter der Anlage und der Reparaturanfälligkeit der letzten Jahre bestimmt. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Rahmen des Nachtragshaushaltes der Gemeinde Leiferde zur Verfügung gestellt. Die Anlieger werden gemäß Satzung zu Beiträgen herangezogen.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Zunächst bleibt festzuhalten, dass die betroffenen Beleuchtungsanlagen ein Alter von 40 bis 45 Jahren aufweisen. Die Regelnutzungsdauer solcher Anlagen beträgt, je nach Zuordnung, 15 bis 25 Jahre. Es liegt somit eine nahezu 100%-ge Überschreitung der regulären Nutzungsdauer vor. Schon Aufgrund des Alters der Anlagen ist eine zunehmende Störungsanfälligkeit zu verzeichnen, aber auch und zu erwarten. Des Weiteren sind „alte“ Muffen, die Undichtigkeiten aufweisen, sowie Schäden durch Fremdeinwirkung ebenfalls Ursachen für die Ausfälle bzw. Störungen in der Beleuchtungsanlage. Die Fehlersuche gestaltet sich zunehmend schwieriger, da mehrere Abhängigkeiten bei der Behebung Berücksichtigung finden müssen. Zum einen gestaltet sich die erste Fehlersuche durch die Fachfirma sehr schwierig, da verlässliche Leitungspläne und Detailangaben, wie z. Bsp. zur Lage von Muffen, fehlen. Zum anderen ist die Fachfirma auf die Zuarbeit vom Kabelmesswagen der LSW angewiesen, was ebenfalls zu erheblichen Verzögerungen führen kann bzw. führt.

 

Um längeren Ausfällen der Beleuchtungsanlagen entgegenzuwirken und die Unterhaltungskosten auf die Dauer zu senken werden seitens der Verwaltung folgende Alternativen zur Verbesserung der Straßenbeleuchtung vorgeschlagen:

 

1. Straßenzugsweise Erneuerung des Beleuchtungskabels inklusive Verdichtung der Leuchtpunkte. Bei schlechtem Zustand der Gehweganlagen gleichzeitige Erneuerung der Oberflächenbefestigungen im Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen (Pflaster raus und (neues) wieder rein).

 

2. Straßenzugsweise Erneuerung des Beleuchtungskabels inklusive Verdichtung der Leuchtpunkte. Bei schlechtem Zustand der Gehweganlagen gleichzeitige Erneuerung der Oberflächenbefestigungen im Rahmen von Verbesserung /Erneuerung (Pflaster raus, Herstellen einer Schottertragschicht, Pflaster neu/ wieder rein). >> Beitragspflicht, zumindest für die Gehwege

 

3. Straßenzugsweise Erneuerung der kompletten Beleuchtungsanlage (Erdkabel neu, Mast + Aufsatzleuchte, wenn noch nicht umgerüstet, neu, Verdichtung der Leuchtpunkte) inklusive ggf. Erneuerung abgängiger/schlechter Gehwege. >> Beitragspflicht

 

4. Straßenzugsweise Erneuerung des Beleuchtungskabels inkl. Verdichtung der Leuchtpunkte in Zusammenarbeit mit dem Glasfaser-Unternehmen >> Zu prüfen ist das Vorhandensein von Kooperationsverträgen sowie dessen Inhalt. >> Einsparung von Kosten durch evtl. vertragliche Bestimmungen >> Nachteil sind die zeitlichen Zusammenhänge: Wann wird in Leiferde ausgebaut? Wird in den maßgeblichen Straßen ausgebaut? Wird eine längere Wartezeit in Kauf genommen?nnen evtl. kurzfristig Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden?

 

 5. Straßenzugsweise Erneuerung des Beleuchtungskabels inkl. Verdichtung der Leuchtpunkte in Zusammenarbeit mit dem Wasserverband Gifhorn oder LSW >> Einsparung von Kosten >> Zeitliche Abfolge ungewiss.

 

Auch bei Punkt 4. und 5. Ist die Erneuerung abgängiger/sich im schlechten Zustand befindlicher Gehwege in Erwägung zu ziehen. Entweder über eine Sanierungsmaßnahme (Begradigung der Befestigungen) oder Ausbau/Erneuerung.

 

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

JA

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Straßenzugsweise Erneuerung des Erdkabels in Zusammenarbeit mit dem Glasfaserunternehmenr eine Straße mit der mittleren Länge von 250 m:

 

22.000,00 €

 

  1. Erneuerung der Kompletten Beleuchtungsanlage inkl. Gehweg, in Eigenregie, für eine Straße mit der mittleren Länge von 250 m:

 

95.000,00

 

 

 

Beteiligung Fachbereich 20 Finanzen                                                      JA

Überplanmäßige Ausgabe

NEIN

Außerplanmäßige Ausgabe

NEIN

 


Anlage/n:

Keine

 

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