Vorlage - SGM/2011/027  

Betreff: Pflichtenbelehrung der Bürgervertreter;
hier: Feuerschutzausschuss
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 12 94 21 - Ha
Beratungsfolge:
Feuerschutzausschuss der Samtgemeinde Meinersen Entscheidung
21.11.2011 
1. Sitzung des Feuerschutzausschusses der Samtgemeinde Meinersen geändert beschlossen     
Anlagen:
Anlage_Pflichtenbelehrung BV  

Sachverhalt:

 

Die gemäß § 71 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes nicht dem Samtgemeinderat angehörigen Mitglieder des Feuerschutzausschusses

 

Herr Norbert Pachali, Gerstenbüttel, Im Wildgarten 2a, 38539 Müden (Aller)

Herr Gerald Bergling, Ahnsen, Uetzer Straße 13, 38536 Meinersen

Herr Matthias-Klaus Luttmann, Ahnsen, Uetzer Straße 41, 38536 Meinersen

 

sind gemäß § 43 NKomVG auf die ihnen nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen. Die Belehrung ist vom Samtgemeindebürgermeister vorzunehmen und erstreckt sich auf nachstehende Pflichten:

 

a) Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG)

b) Beachtung des Mitwirkungsverbotes (§ 41 NKomVG)

c) Beachtung des Vertretungsverbotes (§ 42 NKomVG)

 

Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN


Finanzielle Auswirkungen:

Keine


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_Pflichtenbelehrung BV (38 KB)      
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