Vorlage - MUE/2021/349-01  

Betreff: Vorranggebiet Windenergie in Müden (Aller)
hier: 1. Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag vom 28.10.2021
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:60Bezüglich:
MUE/2021/349
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
23.06.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Anlagen:
städtebaulicher Vertrag vom 28.10.2021  
1. Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag  

Beschlussvorschlag:

 

Der 1. Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag vom 28.10.2021 zwischen der Gemeinde Müden (Aller) und der Windpark Müden/Aller GmbH, Gerstenbüttel, wird geschlossen.      

 

 


Sachverhalt:

 

Die 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2008 (RROP) für den Großraum Braunschweig „Weiterentwicklung der Windenergienutzung“ ist mit öffentlicher Bekanntgabe der Genehmigungserteilung am 02.05.2020 in Kraft getreten. Darin wurde ein Vorranggebiet für Windenergie(anlagen) nördlich der bebauten Ortslage von Müden (Aller) mit einer Größe von ca. 315 ha festgesetzt.

 

In der Folge wurde mit dem Vorhabenträger, der Windpark Müden/Aller GmbH aus Gerstenbüttel, in 2021 ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, der u.a. Festlegungen zum Mindestabstand zur Siedlung Langenklint, zu den Höhen der Windenergieanlagen regelt. 

 

Im Rahmen der fortschreitenden technologischen Entwicklung wird von Seiten des Vorhabenträgers die Errichtung von Windenergieanlagen im festgesetzten Vorranggebiet „den 01“ mit einer Gesamthöhe von 200 m präferiert.

 

Dies aus folgenden Gründen:

 

  • Aufgrund der gemäßigten Anpassung der Flügellänge/ Masthöhe erfährt die Windenergieanlage eine dahingehende überproportionale Leistungs-/ Effektivitätssteigerung. Insoweit kann so der Wirkungsgrad des geplanten Windparks gesteigert werden.

 

  • Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage auf dem Weltmarkt und den damit verbundenen gestiegenen Herstellungskosten und Finanzierungszinssätzen steht im Rahmen der Errichtung des geplanten Windparks unter den oben genannten Bedingungen nur ein eingeschränktes Portfolio der Windenergieanlagenhersteller zur Verfügung.

 

Mithin ergeben sich dadurch folgende Vorteile für die Gemeinde Müden (Aller):

 

  • Aufgrund der Effektivitätssteigerung der einzelnen Windenergieanlage verbunden mit der durch die Höhenanpassung bedingten Abstandthematik können im geplanten Windpark weniger Windenergieanlagen ausgewiesen/ errichtet werden als noch mit Planungsstand Oktober 2021.

 

  • Es erfolgt im Osten des festgesetzten Vorranggebiets eine nochmalige Vergrößerung des Abstands zur Siedlung Langenklint über die derzeit vertraglich vereinbarten 750 m hinaus.

 

Hinweis:

 

Eine nochmalige Anpassung der Höhenbegrenzung der Windenergieanlagen ist aufgrund der derzeitigen Restriktionen der zuständigen Luftfahrtbehörde nicht möglich.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 


Anlage/n:

 

Städtebaulicher Vertrag

1. Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 städtebaulicher Vertrag vom 28.10.2021 (1523 KB)      
Anlage 2 2 1. Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag (12 KB)      
Stammbaum:
MUE/2021/349   Vorranggebiet Windenergie in Müden (Aller) hier: Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages sowie eines Vertrages zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2021   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
MUE/2021/349-01   Vorranggebiet Windenergie in Müden (Aller) hier: 1. Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag vom 28.10.2021   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
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