Vorlage - MEI/2011/008
|
|
Beschlussvorschlag:
Das Amt des Gemeindedirektors der Gemeinde Meinersen wird übertragen an
|
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Meinersen hat unter Vorlage Nr. MEI/2011/007 den Beschluss gefasst, dass dem Bürgermeister u.a. die repräsentative Vertretung der Gemeinde obliegt.
Damit verbunden ist dann der Übergang der Verwaltungsaufgaben auf ein anderes Ratsmitglied, den Samtgemeindebürgermeister, den allgemeinen Vertreter des Samtgemeindebürgermeisters oder ein anderes Mitglied des Leitungspersonals der Samtgemeinde Meinersen. Er wird vom Rat in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen und führt die Bezeichnung „Gemeindedirektor“. Er übt dieses Amt im Nebenamt aus.
Rechtsgrundlage
§ 106 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Gemäß Entschädigungssatzung vom 18.10.2001 erhält der nebenamtliche Gemeindedirektor eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 300,00 EUR.
Anlage/n:
Rechtsgrundlage
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | Anlage zur Vorlage 2011_008 (26 KB) |
|