Vorlage - MEI/2011/055  

Betreff: Aufnahme von Flächen in den Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Meinersen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:61-20-10
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
30.05.2011 
23. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Meinersen geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
29.06.2011 
23. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Anlagen:
FlächenAufnahmeFPlanMeinersen  

Beschlussvorschlag:

 

1.      Für eine Teilfläche des Flurstückes 121/3 der Flur 2, Gemarkung Meinersen, in Größe von rund 20.000 m² ist die Aufnahme als Wohnbaufläche in den Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Meinersen zu beantragen.

 

2.                            Für die Flurstücke 118/6, 119/6, 120/5 und 163/4 der Flur 4, Gemarkung Meinersen, in Größe von insgesamt 12.800 m² ist die Aufnahme als Wohnbaufläche in den Flächennutzungsplan zu beantragen.

 

3.              Vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die Samtgemeinde Meinersen und der einvernehmlichen Regelung mit den Grundstückseigentümern ist zur Weiterentwicklung von Wohnbauflächen für die genannten Flurstücke ein Bebauungsplan aufzustellen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Absatz 1 BauGB).

 

4.              Mit der Erstellung des Bebauungsplanes wird das Büro Dr.-Ing. W. Schwerdt, Braunschweig, beauftragt.

 

5.              Die für die Bauleitplanung notwendigen Mittel in Höhe von 25.000,00 € sind überplanmäßig bereitzustellen.

 

 


Sachverhalt:

 

Für das unter Punkt 1 genannte Flurstück (gelb) liegt der Verwaltung ein Antrag des Grundstückseigentümers auf Baulandentwicklung vor. Die nördliche Teilfläche des Flurstückes – östlich angrenzend an den Aldi Markt - ist zum derzeitigen Zeitpunkt vorerst nicht zu beplanen und auf der Ebene des Flächennutzungsplanes nicht zu erfassen, da nicht abzusehen ist, ob die Fläche zukünftig als Sonderbaufläche oder gewerbliche Baufläche genutzt werden soll.

 

Sofern für die südliche Teilfläche neue Wohnbauflächen zur Verfügung gestellt werden, erscheint es sinnvoll, die zwischen der beantragten Fläche und der vorhandenen Bebauung gelegene Fläche (grün - Flurstücke unter Punkt 2) in den Bebauungsplan einzubeziehen. Allerdings wäre sie zunächst von der Bekanntmachung auszunehmen und erlangte somit keine Rechtskraft, da die Flächen nicht vor dem Jahre 2016 verfügbar wären.

 

Die Entwicklung von Wohnbauflächen der unter Punkt 1 und 2 genannten Flächen entspräche dem Entwicklungskonzept der Samtgemeinde Meinersen. Der Flächennutzungsplan sollte zunächst um diese Flurstücke fortgeschrieben werden, damit könnten etwa 33 Baugrundstücke in der weiteren Planung entstehen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen einmalige Aufwendungen in Höhe von 25.000,00 €, Folgekosten ergeben sich nicht.

 

 


Anlage/n:

 

Fläche Baulandentwicklung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 FlächenAufnahmeFPlanMeinersen (345 KB)      
Stammbaum:
MEI/2011/055   Aufnahme von Flächen in den Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Meinersen   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
MEI/2011/055-01   Bebauungsplan "Leiferder Weg", Gemeindeteil Meinersen   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
MEI/2011/055-02   Bebauungsplan "Leiferder Weg", Gemeindeteil Meinersen - Tischvorlage im VA -   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
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