Vorlage - MEI/2010/018-01
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Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt über die während der öffentlichen Auslegung fristgemäß vorgebrachten Anregungen – wie in der Zusammenstellung dargelegt – soweit nicht zu den einzelnen eingegangenen Stellungnahmen bereits Beschlüsse erforderlich waren und auch gefasst wurden.
b) Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt den Bebauungsplan „Platenkamp“, 1. Änderung, im Gemeindeteil Meinersen gemäß § 40 NGO i. V. m. § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung nach Prüfung der fristgemäß vorgebrachten Anregungen nach § 3 Absatz 2 BauGB.
c) Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt die Begründung zum Bebauungsplan „Platenkamp“, 1. Änderung, Gemeindeteil Meinersen.
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan „Platenkamp“ ist seit dem 15.02.1974 rechtsverbindlich. In diesem Bebauungsplan ist jeweils im Abstand von 5 m von der Straßengrenze eine Baugrenze festgesetzt. An der „von-Düring-Straße“ ist die überbaubare Fläche in einer Tiefe von 30 m festgesetzt. Am „Wiesenweg“ beträgt die Bautiefe 35 m. Die überbaubare Fläche wurde südlich der „von-Düring-Straße“ im Gegensatz zu den Grundstücken nördlich der Straße nicht bis an die überbaubare Fläche am „Wiesenweg“ herangeführt.
Planungsziel der Änderung ist es, auf dem betreffenden Grundstück eine überbaubare Fläche, begrenzt durch eine Baugrenze festzusetzen, um eine zusätzliche bauliche Nutzung zu ermöglichen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage/n:
Abwägung TöB
B-Plan
Begründung zum B-Plan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | AbwägungPlatenkamp (408 KB) | ||||
2 | BPlanPlatenkamp (908 KB) | ||||
3 | EntwurfPlatenkamp (1079 KB) |
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