Vorlage - MEI/2011/043  

Betreff: Neuherstellung des Wirtschaftsweges "Stölpser Heideweg", Gemeindeteil Seershausen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:66-13-01
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
24.03.2011 
22. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Meinersen geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
31.03.2011 
22. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen geändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

 

1.     Im Gemeindeteil Seershausen ist der Wirtschaftsweg „Stölpser Heideweg“ in Asphaltbauweise neu herzustellen.

 

Alternativ

 

2.      Im Gemeindeteil Seershausen ist der asphaltierte Wirtschaftsweg „Stölpser Heideweg“ in einer zweilagigen Schotterbauweise unterschiedlicher Kornabstufungen zu überbauen.

 

 


Sachverhalt:

 

1.      Die Verwaltung hatte die Aufgabe, Kosten für eine Neuherstellung des Wirtschaftsweges „Stölpser Heideweg“ im Gemeindeteil Seershausen zu ermitteln.

 

Die ermittelten Kosten in Höhe von 171.000 Euro setzen sich wie folgt zusammen:

 

-          Abtrag und Neuherstellung der Bankette mit Mineralgemisch

-          Verstärkung des Aufbaues mit einer Schottertragschicht

-          Herstellung einer 8 cm starken Asphalttragdeckschicht

 

Haushaltsmittel von 171.000 Euro stehen auf dem Budget 5550000 unter der Investitionsnr. I040954102 im Finanzhaushalt zur Verfügung.

 

Am 07.09.2010 wurde ein Antrag auf Fördermittel an die GLL Braunschweig gestellt. Ein Zuwendungsbescheid über 71.835 Euro wurde der Gemeinde Meinersen am 04.02.2011 zugestellt.

 

Durch Anliegerbeiträge sind ca. 73.000 Euro zu erwarten.

 

2.      Nach Überprüfung durch die Verwaltung liegt die Wahrscheinlichkeit nahe, dass die veranschlagten Kosten von 171.000 Euro aus folgendem Grund nicht auskömmlich sein werden: Erhöhung der Lohnkosten, der Kraftstoffkosten sowie der Asphaltmischgutpreise gegenüber der Kostenermittlung aus September 2010.

 

Die Alternative könnte so aussehen:

 

Die Bankette werden abgetragen und mit Mineralgemisch verstärkt. Die vorhandene, PAK-belastete, Asphaltdecke wird mit einer 8 cm starken Schicht aus Mineralgemisch der Körnung 0/32 überbaut. Zusätzlich wird noch eine Mineralschicht 0/5 aufgebracht. Um weitere Aufbrüche durch Baumwurzeln zu vermeiden, wird auf einer Länge von ca. 600 Metern im Bereich des Waldes eine Wurzelschutzfolie (Höhe 65 cm) eingebaut.

 

Bei dieser Variante würden Kosten in Höhe von 50.000 Euro entstehen. Nach Rückziehung des Zuwendungsbescheides über 71.835 Euro mit entsprechender Begründung kann ein neuer Antrag auf Zuwendung für die Variante 2 über 50.000 Euro gestellt werden. In diesem Fall könnte mit einer Zuwendung von ca. 21.000 Euro gerechnet werden. Da es sich hier um keine Verbesserung des ursprünglichen Zustandes handelt, können in diesem Fall keine Anliegerbeiträge erhoben werden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

1.              Bei der Realisierung der Maßnahme entstehen Auszahlungen in Höhe von ca. 171.000 Euro und mehr. Haushaltsmittel von 171.000 Euro stehen unter der Investitions-Nr. I040954102 zur Verfügung, sie sind ggf. aufzustocken.

 

Einnahmen von bis zu 71.835 Euro sind durch Fördermittel und ca. 73.000 Euro durch Anliegerbeiträge zu erwarten.

 

Bei einer Nutzungszeit von 25 Jahren für die Investition sind über diesen Zeitraum Aufwendungen für die Abschreibung im Ergebnishaushalt in Höhe von 6.860 Euro für den Wirtschaftsweg jährlich vorzusehen.

 

Für jährliche Unterhaltungsaufwendungen sind im Ergebnishaushalt 200 Euro einzuplanen.

 

2.              Bei der Realisierung der Maßnahme entstehen Auszahlungen in Höhe von ca. 50.000 Euro. Haushaltsmittel stehen unter der Investitions-Nr. I040954102 in ausreichender Höhe zur Verfügung.

 

Bei einer Nutzungszeit von 18 Jahren für die Investition sind über diesen Zeitraum Aufwendungen für die Abschreibung im Ergebnishaushalt in Höhe von 2.777 Euro für den Wirtschaftsweg jährlich vorzusehen.

 

Für jährliche Unterhaltungsaufwendungen sind im Ergebnishaushalt 300,00 € einzuplanen.

 

 


Anlage/n:

 

Keine.

 

 

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