Vorlage - MEI/2010/037  

Betreff: Neukonzeption Kulturzentrum
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - Ha
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
16.12.2010 
20. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen geändert beschlossen     
Anlagen:
Nutzungsvarianten KUZ  
Einnahmeberechnung Gebührensatzung  
Einnahme_Ausgabenberechnung  
Benutzungssatzung  
Gebührensatzung  

Beschlussvorschlag:

 

1.

Der Betrieb des Kulturzentrums wird ab dem 01.01.2011 unter der Federführung der

Gemeinde Meinersen fortgeführt.

 

2.

Für eine Übergangszeit vom 01.01.2011 bis 31.03.2011 wird mit dem bisherigen Pächter

auf Grundlage des gekündigten Pachtvertrages eine Vereinbarung zur Weiterführung im

Rahmen einer Übergangsphase nach den bisherigen Bedingungen geschlossen.

 

3.

Die Verwaltung wird beauftragt, eigenständig Regelungen über die Abwicklung der bereits

bis Jahresende 2011 vom bisherigen Pächter angenommenen Veranstaltungen zu treffen.

 

4.

Die beigefügte Benutzungssatzung für das Kulturzentrum Meinersen wird beschlossen.

 

5.

Die beigefügte Gebührensatzung für das Kulturzentrum Meinersen wird beschlossen.

 

6.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit Jahresbeginn die Personalaquise (Hausmeister,

Reinigungskräfte) für die Eigenbewirtschaftung durch die Gemeinde vorzunehmen. Die

erforderlichen Einstellungen sind nach Rechtskraft der Haushaltssatzung 2011

vorzunehmen.

 

7.

In den Haushalt des Jahres 2011 sind geschätzte Mieterträge in Höhe von 16.000,00 EUR

(einschl. Pauschalen für Reinigung und Energie) einzustellen.

 


Sachverhalt:

 

Für die Abwicklung der Übergangszeit bis 31.03.2011 wurden bereits Gespräche mit dem bisherigen Pächter geführt. Dieser ist bereit, den Zeitraum auf Grundlage der bisherigen Regelungen (Pachtpreis von 1.000,00 EUR monatlich) weiterzuführen. Eine entsprechende Vereinbarung soll verwaltungsseitig geschlossen werden und befindet sich zurzeit in Vorbereitung.

 

Für die bereits in der Vergangenheit vom 01.04.2011 bis Jahresende 2011 durch den bisherigen Pächter angenommenen Termine werden mit diesem Gespräche über die Abwicklung und mögliche finanzielle Abgeltung dieser Veranstaltungen auf Grundlage der Gebührensatzung geführt. Je nach Art der Veranstaltungen soll die Verwaltung eigenständig mit dem bisherigen Pächter entsprechende Regelungen treffen. Anzumerken ist hierbei, dass es seitens des bisherigen Pächters als Entgegenkommen gesehen werden kann, die von ihm angenommenen Veranstaltungen ab 01.01.2011 weiterzuführen und aufgrund der Kündigung des Pachtvertrages nicht in die Verantwortung der Gemeinde Meinersen zu übergeben.

 

Im Rahmen der Prüfung einer Neukonzeption für das Kulturzentrum Meinersen wurde unterstützend eine Arbeitsgruppe gebildet, die verschiedene Lösungsansätze erarbeiten sollte. Auf Grundlage der ersten Ergebnisse der Arbeitsgruppe hat der Rat der Gemeinde Meinersen mit Vorlage MEI/2010/012 in seiner Sitzung am 28.09.2010 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

 

Die Verwaltung ermittelt die Grundlagendaten für folgende denkbare Betreibermodelle

 

-          neue Verpachtung

-          Eigenbetrieb auf Basis einer GmbH

-          Bewirtschaftung durch einen Trägerverein

-          Eigenbewirtschaftung durch die Gemeinde

 

Aufgrund der vorhandenen Daten und Fakten wurden entsprechende Grundlagendaten erarbeitet und in der Arbeitsgruppe besprochen. In der Anlage sind diese Grundlagendaten beigefügt.

 

Nach Auswertung aller Erkenntnisse hat sich die Arbeitsgruppe für die Lösungsmöglichkeit „Eigenbewirtschaftung durch die Gemeinde“ entschieden.

 

Die bereits vorliegenden Entwürfe der Benutzungs- und Gebührensatzung, die in der Vergangenheit schon Gegenstand fraktioneller Beratungen waren, wurden von der Arbeitsgruppe überarbeitet und angepasst.

 

Insbesondere wurde neben redaktionellen Änderungen unter anderem eine Regelung dahingehend aufgenommen, dass seitens der Gemeinde die Möglichkeit eingeräumt wird, den Getränkebezug für alle Veranstaltungen über einen noch zu wählenden Getränkevertrieb vorzugeben.

 

Entsprechende Gespräche mit geeigneten Anbietern werden zurzeit geführt. Je nach Verhandlungsabschluss können die Getränke dann über die Gemeinde günstiger bezogen und mit einem Zuschlag für die Gemeinde an die Nutzer weitergegeben werden. Der festzusetzende Zuschlag soll so bemessen werden, dass sich der Getränkepreis im ortsüblichen Rahmen bewegt. Die Bindung an einen Getränkelieferanten bedarf jedoch noch einer vergaberechtlichen Prüfung.

 

Für die Umsetzung der Eigenbewirtschaftung durch die Gemeinde ist weiterhin das Vorhandensein eines entsprechenden Personalkörpers erforderlich.

 

Es ist beabsichtigt, die Terminverwaltung und Rechnungsstellung nach der Gebührensatzung zentral durch die Samtgemeinde (Infozentrale) abzuwickeln. Für die Betreuung vor Ort (Übergabe und Abnahme bei Benutzung; Reinigung etc.) ist Personal zu aquirieren. Notwendige Personalkosten in Höhe von zurzeit 20.000,00 EUR wurden in den Haushalt 2011 eingestellt.

 

Mit Jahresbeginn soll mit der Personalgewinnung im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung begonnen werden. Die erforderlichen Einstellungen können jedoch erst nach Genehmigung des Haushaltes 2011 erfolgen.

 

Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass die derzeitige Verfahrensweise (Betrieb im Rahmen der Verpachtung) den Haushalt der Gemeinde Meinersen am geringsten belastet und entsprechend weiterverfolgt werden sollte.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Eigenbewirtschaftung durch die Gemeinde wird den Ergebnis- und Finanzhaushalt mit zusätzlich 20.000,00 EUR für die erforderlichen Personalkosten (die über Veränderungsliste in den Haushalt 2011 eingestellt wurden) belasten. Die fiktiv ermittelten möglichen Einnahmen übersteigen die bisherigen jetzt jedoch wegfallenden Pachteinnahmen nur geringfügig. Insbesondere ist nicht abzusehen, ob diese fiktive Annahme möglicher Einnahmen in der Praxis so eintritt. Mit einer zusätzlichen Belastung des Ergebnis- und des Finanzhaushaltes ist daher zu rechnen.

 

 


Anlage/n:

1. Nutzungsvarianten KUZ

2. Fiktive Einnahmeberechnung nach der Gebührensatzung

3. Fiktive Einnahme-/Ausgabeberechnungen der einzelnen Nutzungsvarianten

4. Benutzungssatzung

5. Gebührensatzung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Nutzungsvarianten KUZ (75 KB)      
Anlage 2 2 Einnahmeberechnung Gebührensatzung (30 KB)      
Anlage 3 3 Einnahme_Ausgabenberechnung (98 KB)      
Anlage 4 4 Benutzungssatzung (227 KB)      
Anlage 5 5 Gebührensatzung (130 KB)      
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