Vorlage - MUE/2014/218
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Beschlussvorschlag:
1. Der Umgestaltung des Spielplatzgeländes (Sprunggrube am Hügel, Bepflanzung)
wird zugestimmt.
2. Der Neuanschaffung der unten aufgeführten Spielgeräte wird zugestimmt.
3. Der Neuanschaffung von Sitzgelegenheiten für die Eltern (2 Bänke und 1 Tisch) wird
zugestimmt.
Sachverhalt:
In den letzten Jahren mussten, bis auf 1 Balancierbalken und ein Wipptier, die Spielgeräte aus Verkehrssicherheitsgründen abgebaut werden. Die Schaukel musste im Frühjahr 2013 ebenfalls stillgelegt werden, da der Kopfbalken morsch ist. Eine Reparatur dieses bereits mehrmals reparierten Gerätes ist unwirtschaftlich geworden und nicht mehr zulässig. Der Spielplatz ist mittlerweile unattraktiv.
Die Befragung der Kinder, die in der Nähe des Spielplatzes wohnen, ist bereits im Januar dieses Jahres durch die Jugendpflege erfolgt. Es wurden 42 Kinder im Alter von 1 Monat bis 14 Jahren angeschrieben. Es gab 33 Rückläufe mit u.a. folgenden Wünschen: 4er Wippe, Doppelschaukel, Federwipptier, Reifeneinpunktschaukel, Tisch und Bank für die Eltern, am vorhandenen Hügel eine Sprunggrube herstellen, Bepflanzungen (Räubergebüsch).
4er Wippe 1.400,00 €
Doppelschaukel 3.700,00 €
Federwipptier 600,00 €
Reifeneinpunktschaukel 3.100,00 €
Tisch und Bänke für die Eltern 1.500,00 €
Sprunggrube 2.000,00 €
Bepflanzungen 700,00 €
notwendige Erd-u. Abrissarbeiten 1.000,00 €
insgesamt 14.000,00 €
Hinweis: Aufgrund dieses großflächigen Geländes besteht die Möglichkeit, den Kindern viel Freiraum/Spielfläche anzubieten, d.h. nur einige Spielgeräte aufzustellen sowie Bepflanzungen (Räubergebüsch) als Rückzugsmöglichkeiten vorzunehmen.
Die Kinder benutzen in den Nachmittagsstunden den naheliegenden, mit Spielgeräten gut bestückten Schulhof. Aus diesem Grund ist davon abzusehen, den Spielplatz Dehnenweg mit vielen Spielgeräten auszustatten.
Wunsch eines Kindes:“Der Hügel der da ist, soll bleiben, denn dort kann man gut drauf klettern und im Winter gut rodeln!“
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzhaushalt
Es stehen Haushaltsmittel in Höhe von 14.000,00 €/investiv für o.g. Maßnahmen zur Verfügung
Ergebnishaushalt
Es fallen insoweit Personalkosten an, als dass für die Unterhaltung, Wartung und Inspektion Zeitanteile der Bauhofmitarbeiter und der Sachbearbeiterin in Anspruch genommen werden müssen.
Bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren fallen jährlich Abschreibungskosten in Höhe von 1.400,00 € an.
Anlage/n:
Keine.