Vorlage - MEI/2010/026  

Betreff: Verein "Künstlerhaus Meinersen e.V.";
hier: Mietfestsetzung für das Künstlerhaus Meinersen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - Ha
Beratungsfolge:
Sport-, Sozial- und Kulturausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
02.11.2010 
14. Sitzung des Sport-, Sozial- und Kulturausschusses der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
16.12.2010 
20. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     

Zur weiteren Konsolidierung und zur Unterstützung des Vereins „Künstlerhaus Meinersen e

Beschlussvorschlag:

 

Zur weiteren Konsolidierung und zur Unterstützung des Vereins „Künstlerhaus Meinersen e.V.“ wird die monatliche Miete in Höhe von 511,00 EUR für ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2011 ausgesetzt.

 

Bevor über einen erneuten Mieterlass für 2012 beraten wird, ist ein Finanzierungskonzept vorzulegen.

 

Zur Unterstützung des Vereins „Künstlerhaus Meinersen e

Sachverhalt:

 

Zur Unterstützung des Vereins „Künstlerhaus Meinersen e.V.“ ist bereits für die Jahre 2008 bis 2010 die Miete von monatlich 511,00 EUR erlassen worden.

 

Die finanziellen Voraussetzungen und Herausforderungen an den Verein sind nach wie vor unverändert. Der Verein hat in den vergangenen zwei Jahren mit erheblichem finanziellen Aufwand und viel Eigenleistung Renovierungsmaßnahmen im Künstlerhaus verwirklicht.

 

Auf der anderen Seite befindet sich nun aber anders als in den vergangenen Jahren die Gemeinde Meinersen im Prozess der Haushaltssicherung. Es stellt sich daher verstärkt die Frage, ob der Mieterlass in voller Höhe weiter gewährt werden kann oder ob nicht wenigstens ein Teil der damals festgesetzten Miete umgesetzt werden kann. Auf jeden Fall sollte aus Sicht der Verwaltung beim Verein darauf hingewirkt werden, dass nicht wie bisher das Augenmerk ausschließlich darauf gerichtet wird, wie die finanzielle Situation in der Vergangenheit sich verändert hat. Vielmehr erscheint es ratsam, vom Verein dahingehend eine Aussage zu bekommen, inwieweit und vor allem welche Maßnahmen in naher Zukunft umgesetzt werden sollen, die den Verein wieder in die Lage versetzen, die Miete regulär zu bezahlen. Schließlich ist bei der ursprünglichen Bitte um einen Mieterlass vom Verein nur von einem Zeitraum von maximal einem Haushaltsjahr ausgegangen worden, und es stellt sich zumindest die Frage, ob dies nun ein dauerhafter Mieterlass wird.

 

Der Antrag des Vereins sowie die Einnahmen- und Ausgabenberechnung 2009 ist als Anlage beigefügt.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

Entfall der Mieteinnahmen in Höhe von 6

Finanzielle Auswirkungen:

 

Entfall der Mieteinnahmen in Höhe von 6.132,00 EUR jährlich.

 

Antrag des Vereins „Künstlerhaus Meinersen e

Anlage/n:

Antrag des Vereins „Künstlerhaus Meinersen e.V.“ vom 07.10.2010

 

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