Vorlage - HIL/2010/002  

Betreff: Straßenbeleuchtung in Volkse
-Aufwandsspaltung nach der Straßenbaubeitragssatzung
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:22 53 10/20 Schw.
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
14.09.2010 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Liegenschaftskarte mit gekennzeichneten Standorten  

Beschlussvorschlag:

r die Abrechnungsgebiete

 

  • Seershäuser Weg
  • Eickenröder Weg
  • Rietzer Weg
  • Didderser Weg

 

in Volkse wird nach § 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hillerse Straßenbaubeitragssatzung eine Aufwandspaltung für die Teileinrichtung

 

-       Verbesserung der Beleuchtungseinrichtung  -

 

beschlossen.


Sachverhalt:

Das Versorgungsunternehmen LSW hat es für erforderlich angesehen, die vorhandenen kV-Freileitungen durch erdverlegte Leitungen in großen Bereichen des Gemeindeteils Volkse zu ersetzen. Für die Gemeinde Hillerse bestand die einmalige Gelegenheit, den hergestellten Leitungsgraben unentgeltlich für die Neuinstallation der Straßenbeleuchtung mit zu nutzen. Zudem wurden in den Straßenzügen insgesamt 18 neue Beleuchtungsmasten aufgestellt. In der als Anlage beigefügten Liegenschaftskarte sind die einzelnen Standorte rot markiert.

 

Das Ersetzen von an Holzmasten aufgehängten Straßenlampen durch moderne, an Metall­masten angebrachte Beleuchtungskörper mit unterirdisch verlegten Kabeln für die Strom­versorgung stellt eine Verbesserung der öffentlichen Einrichtung dar, weil die neue Beleuchtungsanlage weniger störanfällig ist. Dieser Sachverhalt wurde abschließend vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden. Die Umgestaltung der Straßenbeleuchtung stellt somit eine beitragsfähige Ausbaumaßnahme dar, die zwangsläufig nach der Straßen­baubeitragssatzung der Gemeinde Hillerse abzurechnen ist.

 

Nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Straßengesetzes sind die Gemeinden auch für Beleuchtungseinrichtungen an klassifizierten Straßen hier: Kreisstraße - zuständig.

 

Da außer der Straßenbeleuchtung keine weiteren Teileinrichtungen von der Baumaßnahme betroffen sind, ist die Anordnung einer Aufwandsspaltung zur selbstständigen Abrechnung der Aufwendungen erforderlich.

 

Die Gesamtaufwendungen für die Installation der neuen Straßenlampen, des Erdkabels und des neuen Zählerschrankes betragen insgesamt 29.110,74 €. Im Einzelnen ergibt sich folgende Aufteilung auf die einzelnen Straßenzüge:

 

 

 

Neue

Seershäuser

Eickenröder

Rietzer

Didderser

 

 

Straße

Weg

Weg

Weg

Weg

 

 

 

 

 

 

 

Anzahl Lampen

 

1

5

6

5

1

 

 

 

 

 

 

 

Beitragsfähiger

 

 

 

 

 

 

Aufwand

 

1.587,42

8.272,44

8.933,32

7.408,54

1.841,98

 

 

 

 

 

 

 

Straßentyp nach

 

Anlieger-

Durchgangs-

Anlieger-

Durchgangs-

Durchgangs-

Satzung

 

straße

straße

straße

straße

straße

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anliegeranteil

 

 

 

 

 

 

nach Satzung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

in v.H.

 

75

40

75

40

40

 

 

 

 

 

 

 

in Euro

 

0,00

3.308,98

6.699,99

2.963,42

736,79

 

 

nicht umlage-

 

 

 

 

 

 

hig

 

 

 

 

 

Bei dem Anliegeranteil ist zu berücksichtigen, dass die Gemeinde auch hier mit ihren eigenen Grundstücken, z.B. Dorfgemeinschaftshaus Volkse, Ehrenmal, beteiligt ist.


Zur Einordnung der Straßenzüge nach den in der Satzung vorgegebenen Straßentypen ergeben sich folgende Hinweise:

 

Neue Straße:

 

In dieser Anlage wurde nur ein neuer Standort eingerichtet, 3 Straßenlampen sind bereits vorhanden. Ob in solchen Fällen eine beitragsfreie Instandsetzung oder eine beitragspflichtige Erneuerung / Verbesserung der Anlage vorliegt, hängt vom Umfang der Ausbaumaßnahme ab. Werden z.B. 2 von insgesamt 10 Lampen ersetzt, liegt zweifelsfrei eine nicht beitragsfähige Instandsetzung vor.

 

Im Schrifttum Driehaus wird vertreten, die Ausbaumaßnahme müsse sich auf mehr als die Hälfte der betroffenen Teileinrichtung (hier: Straßenlampen) beziehen, also auf über die Hälfte der betroffenen Lampen der Anlage. Im Fall der EinrichtungNeue Straße“ wurde eine von insgesamt 4 Straßenlampen ersetzt, d.h. es liegt keine beitragsfähige Maßnahme vor.

 

Seershäuser Weg, Rietzer Weg und Didderser Weg

 

Der „Seershäuser Weg“ wird von Seershausen kommend als Gemeindeverbindungsstraße ausgewiesen, also beitragsrechtlich als Durchgangsstraße eingestuft. Diese kann Innerorts keine andere Funktion besitzen.

 

Bei dem „Rietzer Weg“ handelt es sich um eine klassifizierte Straße  um die Kreisstraße 45/1. Die Anlage verbindet von Westen kommend die Bundesstraße 214 nach der Ortsdurchfahrt Volkse mit der Kreisstraße 46.

 

Der „Didderser Weg“ verbindet den Gemeindeteil Volkse - Kreisstraße 45/1 mit der Landes­straße 320 (Gemeindeteil Hillerse). Im eigentlichen Sinne stellt diese Straße die natürliche Verlängerung der Gemeindeverbindungsstraße von Seershausen über Volkse nach Hillerse dar, hat also ebenfalls überwiegend Durchgangsfunktion.

 

Nach der Straßenbaubeitragssatzung handelt es sich bei den vorgenannten Straßen um öffentliche Einrichtungen, die überwiegend dem Durchgangsverkehr dienen.

 

Eickenröder Weg

 

Diese Straße besitzt keine Durchgangsfunktion. Im Außenbereich verlaufend endet sie nach zunächst asphaltierter Fahrbahn in einen Feldweg, stellt also im Außenbereich einen Wirtschaftsweg dar.

 

Bei dem „Eickenröder Weg“ handelt es sich nach der Satzung um eine öffentliche Einrichtung, die überwiegend dem Anliegerverkehr dient.

Finanzielle Auswirkungen / Kosten / Folgekosten

Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushalt 2010 wurden pauschal Straßenbaubeiträge in Höhe von 10.100,00 € angemeldet. Unter Berücksichtigung der Anliegeranteile der einzubeziehenden Straßenzüge ergeben sich grundsätzlich Einzahlungen von 13.709,18 €.

 

Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die Gemeinde selbst mit Grundstücken auf der Anliegerseite beteiligt ist. Die Grundstücke Dorfgemeinschaftshaus Volkse und Ehrenmal sind zwingend in die Verteilungsregelung einzubeziehen und werden für die Anlagen „Seershäuser Weg“ und „Rietzer Weg“ mit Straßenbaubeiträgen in Höhe von rd. 650,00 € belastet.

 

Der Straßenbaubeitrag wird als Sonderposten über einen Zeitraum von 25 Jahre aufgelöst.


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Liegenschaftskarte mit gekennzeichneten Standorten (361 KB)      
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